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FAQ

Lesen Sie in diesem Fall zunächst unsere Liste mit häufig gestellten Fragen (FAQ). Darin finden Sie vielleicht schon die Antwort auf Ihre Frage.

Wenn Sie noch eine Frage zu bizili oder Reprobel haben, können Sie sie über unser Online-Kontaktformular stellen.

Die jährliche Reprobel-Erklärung

Warum schreibt Reprobel mich jedes Jahr an?

Reprobel schreibt Sie jährlich an, weil Sie ein Unternehmen, ein Selbständiger, ein Freiberufler, eine gemeinnützige Organisation oder eine staatliche Einrichtung sind. Für Einrichtungen des privaten und öffentlichen Sektors gibt es ein spezielles gesetzliches Vergütungssystem für Reprographie, mit einer obligatorischen jährlichen Erklärung an Reprobel. Als attraktive Alternative bietet Reprobel eine wesentlich umfassendere Lizenz an, die auch die gängigsten Formen der digitalen Vervielfältigung und Kommunikation der Werke seines nationalen und internationalen Repertoires abdeckt: bizili by Reprobel (der neue Name der „kombinierten Lizenz“). Bereits mehr als 80.000 belgische Unternehmen und Institutionen profitieren von der breiten Lizenzabdeckung von bizili. Wir haben bizili speziell für das Homeoffice und die Digitalisierung entwickelt.

Ist die Erklärung gegenüber Reprobel gesetzlich vorgeschrieben?

Die jährliche Meldung an Reprobel ist eine gesetzliche Verpflichtung, aber nur im Rahmen der Reprographieverordnung (Art. XI.235-239 und XI.318/1-6 Wirtschaftsgesetzbuch und zwei königliche Erlasse vom 5. März 2017 in Bezug auf die Reprographievergütung und die entsprechende Verlegervergütung), d.h. wenn Sie in Ihrer Organisation Papiervervielfältigungen von urheberrechtlich geschützten Werken vornehmen.

Die digitale Nutzung geschützter Werke regeln Sie einfach und zentral mit bizili (der neue Name der kombinierten Lizenz von Reprobel). bizili ist eine klassische Urheberrechtslizenz, die speziell für die digitale Welt entwickelt wurde. Als solche steht es Ihnen frei, sie zu abonnieren oder nicht, aber diese Wahl ist nicht optional. Der Versuch, die Urheberrechte in der digitalen Welt selbst zu regeln, kann eine echte Mammutaufgabe sein. Reprobel können Ihre Angaben überprüfen, und es gibt Strafen für Urheberrechtsverletzungen, die in der Regel ein Vielfaches der normalen Lizenzgebühr betragen.

Welche Erklärungen kann ich abgeben?

Auf dem Deklarationsportal von Reprobel haben Sie die Wahl zwischen bizili (der neue Name der kombinierten Lizenz von Reprobel) und einer eingeschränkten Reprographie-Erklärung. bizili regelt die gängigsten Formen der digitalen Vervielfältigung und Kommunikation sowie die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke auf Papier, und zwar für ein nahezu weltweites Repertoire. Eine Reprographie-Erklärung beschränkt sich auf Ihre Reproduktionen geschützter Werke auf Papier und kann möglicherweise auch eine „Null-Erklärung“ sein. Der Unterschied zwischen den beiden Optionen wird auf der Themenwebsite von bizili (www.bizili.be) deutlich erklärt. Es empfiehlt sich, diesen Text vor der Abgabe der Erklärung sorgfältig zu lesen. Sie haben also die freie Wahl zwischen den beiden Optionen, aber Sie sollten sich Ihre Entscheidung gut überlegen. Schließlich kann Reprobel Ihre Erklärung überprüfen, und es gibt Strafen für falsche Erklärungen (Reprographie) und für Urheberrechtsverletzungen (digitale Nutzung).

Wie kann ich meine Erklärung über Reprobel regeln?

Im ersten Quartal eines jeden Jahres erhalten Sie von Reprobel per Post oder Brief eine Meldeaufforderung mit einer Meldefrist (30. April). In dieser finden Sie Ihr persönliches Login für die Portalmeldung. Damit geben Sie eine Erklärung auf unserem Online-Meldeportal ab. Wir haben das Portal benutzerfreundlicher und schöner gestaltet, so dass Sie Ihre Erklärung in der Regel in nicht mehr als 15 Minuten abgeben können. Sie überprüfen und validieren zunächst Ihre Kundendaten, die wir bereits so weit wie möglich im Voraus für Sie ausgefüllt haben. Sie wählen dann sorgfältig die Meldeoption aus, die Ihrer tatsächlichen (digitalen und papiergebundenen) Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke am besten entspricht. Jeder Schritt der Erklärung wird am Rand deutlich erklärt, und Sie können auch immer sehen, in welchem Schritt des Erklärungsprozesses Sie sich befinden. Sobald Sie Ihre Meldung für das Referenzjahr validiert haben, können Sie jedoch nicht mehr zurückgehen. Schließlich ist die Erklärung an Reprobel ein verbindlicher Rechtsakt. Wir schreiben grundsätzlich keine Rechnungen gut, die auf der Grundlage einer validierten Erklärung ausgestellt wurden. Sie können Ihre Rechnung sofort online über das Portal bezahlen oder später eine Überweisung veranlassen.

Sind die E-Mails und Briefe von Reprobel Spam oder Phishing?

Nein. Die E-Mails und Briefe von Reprobel sind tatsächlich authentisch. Sie werden immer von unserem CEO (Jean-Paul Langhoor – Beitia) oder unserem Leiter für Lizenzierung, Recht & International (Kurt Van Damme) unterzeichnet. Sie enthalten auch ausreichende Elemente, die es uns ermöglichen, die Zuverlässigkeit unserer Mitteilungen zu überprüfen. Da es für die Reprographie eine gesetzliche Erklärungspflicht gibt, sollten Sie unsere E-Mails oder Briefe sorgfältig lesen.

Warum erhalte ich eine Meldeaufforderung von Reprobel und andere Unternehmen/Institutionen nicht?

In Belgien gibt es mehr als 1 Million Unternehmen und staatliche Einrichtungen. Von diesen schreibt Reprobel etwa ein Fünftel als relevantes Unternehmen/Institution an, und zwar auf der Grundlage ihrer Branche und Mitarbeiterzahl. Unternehmen der niedrigsten Tarifkategorie (z. B. Einzelhandel und Gaststättengewerbe) mit weniger als 5 Mitarbeitern werden von uns grundsätzlich nicht angeschrieben, so dass sie de facto von der Meldepflicht befreit sind. Wir schreiben auch nicht Unternehmen und Institutionen an, die unter eine Gruppenvereinbarung oder eine Sektorvereinbarung mit zentraler Zahlung im Zusammenhang mit bizili (dem neuen Namen der kombinierten Lizenz von Reprobel) fallen. Es kann auch vorkommen, dass ein Brief von Reprobel nicht richtig zugestellt wird oder dass unsere Post in einem Spam-Ordner landet. Aber wir schreiben grundsätzlich jedes relevante Unternehmen und jede Institution an, um ihre jährliche Erklärung an Reprobel zu übermitteln.

Kontrollen und Sanktionen

Reprobel kann Ihre Erklärung rechtlich überprüfen. Für das Beispiel Reprographie kann dies bedeuten, dass Sie Informationen von Ihrer Organisation oder vom Lieferanten/Leasingunternehmen Ihrer Fotokopierer oder Drucker einholen oder ein gesetzlich vorgeschriebenes Gutachten einholen müssen, dessen Kosten in bestimmten Fällen von Ihnen getragen werden müssen. Für die digitale Nutzung geschützter Werke (wenn Sie nicht bizili, den neuen Namen der kombinierten Lizenz von Reprobel, abonniert haben), könnte es sich z. B. um einen detaillierten Fragebogen handeln über die digitale Vervielfältigung/Kommunikation dieser Arten von Werken in Ihrer Organisation, wie Sie dies intern überwachen und welche Lizenzen Sie besitzen. Reprobel verfügt auch über vereidigte Beamte, die vor Ort in Ihrer Organisation Ermittlungen anstellen und einen offiziellen Bericht erstellen können, um das Gegenteil zu beweisen. Verspätete oder offensichtlich unrichtige Anmeldungen zur Vervielfältigung unterliegen gesetzlichen Sanktionen wie z. B. erhöhten Seitensätzen. Bei Urheberrechtsverletzungen in der digitalen Welt beträgt die Strafe in der Regel ein Vielfaches der normalen Lizenzgebühr.

Kann ich von Ihren Mitteilungen abgemeldet werden?

Da wir Ihre Organisation aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung zur jährlichen Reprographie-Erklärung anschreiben, können wir Sie grundsätzlich nicht aus unserer Datenbank streichen. Wenn Sie keine externen urheberrechtlich geschützten Werke (digital + auf Papier) verwenden und Reprobel dies akzeptiert, versuchen wir, die Kommunikation mit Ihrer Organisation so weit wie möglich einzuschränken.

In welcher Sprache schreiben Sie mir?

Wir schreiben Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in der Sprache der Region oder Gemeinschaft an, in der sie ihren Sitz haben (für die Region Brüssel-Hauptstadt standardmäßig in Französisch). Auf dem Anmeldeportal können Sie jedoch die Sprache wählen, in der Sie als Organisation von Reprobel angesprochen werden möchten (Niederländisch, Französisch oder Deutsch). Ihr Ansprechpartner für die Portalerklärung kann Ihre eigene Sprache für diese Erklärung wählen. Die Sprache der Portalerklärung ist also nicht unbedingt dieselbe wie die Sprache, in der wir Sie anschreiben.

Wie kommen Sie an meine Daten? Und was ist mit der DSGVO?

Reprobel bietet Urheberrechtslizenzen nur für gewerbliche Nutzer an, also nicht für Verbraucher. Wir extrahieren Ihre Unternehmens- oder Institutionsdaten aus den Datenbanken des Unternehmensregisters RSZ (für Einrichtungen mit Personal) oder der „Kruispuntbank van Ondernemingen“ (für Selbstständige ohne Personal). Um die Qualität Ihrer Daten zu gewährleisten, konsultieren wir manchmal zusätzlich Datenbanken wie Trends Top. Sie können Ihre Angaben jederzeit in Ihrem Kundenprofil auf dem Meldeportal überprüfen und ggf. anpassen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer gewerblichen Daten ist die gesetzliche Verpflichtung in Sachen Reprographie. Wir geben Ihre Daten niemals an Dritte weiter, es sei denn, wir sind gesetzlich dazu verpflichtet. Sollten wir dennoch Daten identifizierbarer „natürlicher Personen“ als Teil ihrer gewerblichen Daten verarbeiten (z. B. eine gewerbliche Postadresse, in der Ihr Name identifizierbar ist), werden wir die DSGVO und die nationalen Vorschriften in dieser Hinsicht einhalten. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Was macht Reprobel?

Wer ist Reprobel?

Reprobel ist eine Genossenschaft belgischen Rechts (CV) zur Verwaltung der Urheberrechte von mehr als 60.000 belgischen Urhebern Genres (Fachliteratur, Wissenschaft, Pädagogik, Belletristik und Sachliteratur, Comics, Journalismus, Fotos, Cartoons, Illustrationen und andere Bilder, Liedtexte, …) und mehr als 400 belgischen Verlagen von groß bis klein. Reprobel hat 15 belgische Mitgliedsunternehmen von Urhebern und Verlagen. Durch mehr als 40 Vereinbarungen mit ausländischen Partnern vertritt Reprobel auch Hunderttausende von ausländischen Urhebern und Verlagen für die Nutzung ihrer Werke auf belgischem Grundgebiet. Das Repertoire von Reprobel für bizili (der neue Name der gemeinsamen Lizenz) ist nahezu weltweit. Reprobel ist keine staatliche Einrichtung. Ihre Zahlung an Reprobel ist also keine Steuer oder Abgabe, sondern eine faire Vergütung für die Nutzung der Werke unserer Urheber und Verlage, auch in der digitalen Welt. Fair P(l)ay, sozusagen.

Wohin fließen die Gebühren?

Die von Reprobel eingenommenen Vergütungen werden (nach Abzug geringfügiger Verwaltungskosten) vollständig an die Rechtsinhaber verteilt. Auf diese Weise erhalten unsere Urheber und Verlage eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke, auch in der digitalen Welt. Seit seiner Gründung hat Reprobel bereits mehr als 450 Millionen Euro an die Rechtsinhaber ausgezahlt. 90 % der verteilten Gebühren gehen an belgische Rechtsinhaber. Reprobel ist daher ein wichtiger Bestandteil im belgischen Kreativ- und Informationssektor. Wenn Sie glauben, dass Sie als Rechtsinhaber (Urheber oder Verlag) Anspruch auf Gebühren haben, lesen Sie hier mehr darüber.

Wer kontrolliert Reprobel?

Reprobel befindet sich (über die Mitgliedsunternehmen) im Besitz der belgischen Urheber und Verlage und wird daher in erster Linie von ihren eigenen Rechtsinhabern kontrolliert. Darüber hinaus wird Reprobel von seinem Wirtschaftsprüfer RSM geprüft. Reprobel wird auch von der Kontrollstelle für die Verwaltungsgesellschaften beim FÖD Wirtschaft geprüft, u.a. in Bezug auf seine Organisationsdokumente, Tarife, Geldeinzüge und Geldverteilungen. Die kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten ist in Belgien streng geregelt. Das ist sinnvoll, denn Reprobel sammelt, verwaltet und verteilt jährlich mehrere zehn Millionen Euro im Namen von Hunderttausenden nationaler und internationaler Rechtsinhabern.

Transparenz

Weitere Informationen über Reprobel und seine Geldeinzüge und -auszahlungen finden Sie in seinem Jahresbericht. Dieser kann auf der allgemeinen Website www.reprobel.be unter „Finanzielle und gesetzliche Berichterstattung“ eingesehen werden. Dort finden Sie auch alle Informationen, zu deren Veröffentlichung Reprobel gesetzlich verpflichtet ist.

bizili by Reprobel (kombinierte Lizenz)

Was ist bizili by Reprobel?

bizili ist der neue Name der kombinierten Lizenz von Reprobel. bizili umfasst die Regelung für die gängigsten Formen der digitalen Reproduktion/Kommunikation und Papierreproduktionen von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern aus dem sehr breiten nationalen und internationalen Repertoire von Reprobel in einem praktischen Paket. bizili ist also wirklich eine leichtgängige Business-Lizenz für die digitale Welt, wie ihr Name und ihr Slogan zeigen. bizili wurde speziell für Homeoffice und Digitalisierung entwickelt. Bereits mehr als 80.000 belgische Unternehmen und staatliche Behörden sind durch bizili über ihre Portalmeldung oder eine individuelle oder sektorale Vereinbarung mit zentraler Zahlung abgedeckt. Reprobel ist über bizili weltweit führend bei der Erteilung von Unternehmenslizenzen pro Kopf, noch vor der Schweiz und den skandinavischen Ländern. Nach den USA, dem Vereinigten Königreich und Frankreich liegt sie in absoluten Zahlen weltweit auf Platz 4 in diesem Bereich.

Warum sollte man sich bei bizili anmelden?

Alle Formen der digitalen Vervielfältigung und Weitergabe von urheberrechtlich geschützten Werken unterliegen einer gesetzlichen Lizenzpflicht (Art. XI.165, Art. 1, Abs.1 und 4 des Wirtschaftsgesetzes). Als Unternehmen, Selbständiger oder Institution müssen Sie also eine beweiskräftige Bewilligung haben, wenn Sie selbst oder ein Mitarbeiter z.B.:

  • einen interessanten Artikel im Internet digital speichern (auf Computer, Tablet, Smartphone, Server, USB, Festplatte, …)
  • diesen Artikel intern in Ihrer Organisation über Intranet, E-Mail oder Chat weitergeben
  • diesen Artikel nach außen weitergeben, z. B. an Ihren Berater oder Buchhalter, an eine staatliche Behörde oder an einen Kunden oder Lieferanten
  • in einer Stellungnahme mehrere Absätze aus einem geschützten Quellentext zitieren (für Unternehmen und staatliche Einrichtungen gibt es keine urheberrechtliche Ausnahme für das Zitieren, so dass die allgemeine Lizenzpflicht gilt)
  • ein Foto, eine Illustration oder einen Artikel in eine PowerPoint-Präsentation einfügen
  • eine Präsentation mit extern geschützten Werken vor einem Publikum halten (sowohl physisch als auch über Zoom/Teams)
  • über informelle Gruppen (z. B. WhatsApp) Cartoons, Memes oder Zitate mit Kollegen in einem beruflichen Kontext teilen
  • externe geschützte Quellenwerke digital archivieren
  • einen interessanten Artikel im Internet drucken
  • einen interessanten Artikel oder ein Kapitel scannen

Unternehmen und Institutionen haben jedoch meist keinen guten Überblick darüber, was ihre Mitarbeiter online tun. Die Lizenzverpflichtung gilt für alle externen geschützten Quellenwerke, die über die IT-Infrastruktur des Unternehmens gespeichert und verbreitet werden, einschließlich der eigenen Geräte der Mitarbeiter, wenn sie in einem beruflichen Kontext genutzt werden. Außerdem ist es im Internet oft sehr schwierig, den Namen und die Kontaktdaten des/der Rechtsinhaber(s) zu finden. Außerdem kann der Rechtsinhaber ein Ausländer sein. Für alle Lizenzbedingungen – sofern Sie sie überhaupt finden – gilt die Regel der „restriktiven Auslegung’: Was also nicht ausdrücklich und spezifisch genehmigt ist, ist verboten. In der digitalen Welt kann es daher eine echte Mammutaufgabe sein, Urheberrechtsfragen mit jedem Rechtsinhaber einzeln zu klären, und zwar für alle Nutzungen von extern geschützten Werken in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Einrichtung.

Aus diesem Grund haben sich bereits mehr als 80.000 belgische Unternehmen (von multinationalen Unternehmen bis hin zu unabhängigen Beratern) und staatliche Einrichtungen für die einfache Nutzung, die Rechtssicherheit und die große Reichweite von bizili, dem neuen Namen der kombinierten Lizenz von Reprobel, entschieden. Mit bizili sind sie auch in der heutigen digitalen Welt optimal vor Urheberrechtsverletzungen geschützt.

Was genau deckt bizili ab?

bizili deckt (neben Fotokopien und Drucken) die gängigsten Formen der digitalen Reproduktion und Kommunikation von urheberrechtlich geschützten Texten und Bildern aus dem sehr breiten nationalen und internationalen Repertoire von Reprobel ab. Konkret geht es um Digital-zu-Digital-Kopien aus dem Internet oder aus einer Mailbox, digitale interne Kommunikation in Ihrer Organisation, digitale externe Kommunikation, wenn es sich um 1-an-1 oder 1-an-wenige handelt, digitale Archivierung, interne Präsentationen (physisch oder online), digitale Zitate und Scans innerhalb der Lizenzgrenzen. Nicht von bizili abgedeckt sind die Veröffentlichung auf einer öffentlichen Website oder in sozialen Medien (obwohl ein einfacher Link zum Quellwerk erlaubt ist) und 1-an viele externe Verbreitung wie Newsletter und Werbemitteilungen. bizili bietet auch keine Lizenzabdeckung für die Nutzung geschützter Werke, für die eine separate Lizenz angeboten wird (z.B. für wissenschaftliche oder juristische Datenbanken und Fotodatenbanken, für die strukturelle Nutzung von Presseartikeln über License2Publish oder Copiepresse oder für die Nutzung von Noten über SEMU). Weitere Informationen über die breite Lizenzabdeckung von bizili und einen Muster-Lizenzvertrag mit den Lizenzbedingungen finden Sie unter www.bizili.be.

Regelt bizili nur die Verwendung von Werken belgischer Herkunft?

Keineswegs. bizili regelt die Verwendung von Texten und Bildern (in allen Genres: Fachliteratur, wissenschaftliche und pädagogische Literatur, Belletristik und Sachbücher, Comics, Fotos, Karikaturen, Illustrationen, Zitate, künstlerische Werke, Liedtexte, Journalismus, …) von den mehr als 60.000 belgischen Urhebern und den mehr als 400 belgischen Verlagen, die Reprobel angeschlossen sind. Darüber hinaus umfasst bizili aber auch ein nahezu globales Repertoire an ausländischen Quellenwerken. Zu diesem Zweck hat Reprobel mehr als 40 Vertretungsvereinbarungen mit ausländischen Partnerorganisationen geschlossen. Die Liste der internationalen Abkommen von Reprobel finden Sie hier.

Wie viel kostet bizili?

Viel weniger als Sie denken. Selbständige ohne Personal zahlen höchstens 52 EUR pro Jahr, Unternehmen mit weniger als 5 Vollzeitbeschäftigten (VZÄ) zahlen höchstens 98 EUR. Unternehmen mit 5 und mehr Vollzeitbeschäftigten (VZÄ) zahlen eine Grundverwaltungsgebühr von 29 EUR und zusätzlich eine Gebühr von 14, 20 oder 29 EUR pro relevantem VZÄ (im Wesentlichen ihre Angestellten) pro Jahr, je nach Tarifkategorie. Öffentliche Einrichtungen zahlen maximal 17 EUR pro relevantem VZÄ (im Wesentlichen ihre Beamten und Angestellten) pro Jahr. Die aufgeführten Beträge gelten ab dem Referenzjahr 2023 und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer zum ermäßigten Copyright-Mehrwertsteuersatz von 6 %. Die Tarife von bizili finden Sie auf www.bizili.be. Wenn Sie Mitglied eines der zahlreichen Branchenverbände sind, die eine sektorale Vereinbarung mit Reprobel abgeschlossen haben, erhalten Sie einen attraktiven Rabatt auf den bizili-Tarif. Die Liste der sektoralen Vereinbarungen ist auch auf der bizili-Themenwebsite zu finden.

Warum zahle ich für bizili ab dem Referenzjahr 2023 etwas mehr?

Wir haben die Tarife für bizili (der neue Name der kombinierten Lizenz von Reprobel) bewusst für vier Referenzjahre konstant gehalten. Ab dem Referenzjahr 2023 gelten neue bizili-Tarife, die im Voraus vom FÖD Wirtschaft geprüft wurden (Art. XI. 272 des Wirtschaftsgesetzes).

Wie haben Sie den Tarif für bizili objektiv ermittelt?

Die bizili-Tarife basieren auf dem offiziellen Standardtarif, der durch einen Ministerialerlass für Reprographie festgelegt wurde. Für die umfangreichen digitalen Zusatzleistungen von bizili wurde je nach Tarifkategorie ein objektiver Aufschlag auf die Beträge dieses Standardtarifs erhoben.

Was ist eine Tarifklasse? Und was ist ein relevantes Vollzeitäquivalent (VZÄ)?

Die Tarifgestaltung von bizili basiert auf vier Tarifkategorien: Drei für den privaten Sektor und eine für den öffentlichen Sektor. Die Einteilung in Tarifkategorien wurde objektiv auf der Grundlage von Nutzungsstudien, den von Reprobel abgeschlossenen Einzellizenzverträgen und sektoralen Vereinbarungen festgelegt. Einen Überblick über diese Tarifkategorien finden Sie unter www.bizili.be („Wie viel kostet…“). Dort können Sie auch nachlesen, was ein „relevanter VZÄ-Mitarbeiter“ in der Privatwirtschaft ist (im Wesentlichen Ihre Angestellten, wobei begründete Abweichungen möglich sind) und im öffentlichen Sektor (im Wesentlichen Ihre Angestellten und Beamten, wobei begründete Abweichungen möglich sind).

Ich habe bereits eine Reihe von Lizenzen. Muss ich bizili trotzdem abonnieren?

bizili bietet eine breite Lizenzabdeckung für die gängigsten Formen der digitalen Vervielfältigung / Kommunikation und für Papierreproduktionen der urheberrechtlich geschützten Texte und Bilder des nationalen und internationalen Repertoires von Reprobel. bizili deckt jedoch nicht die Nutzung geschützter Werke ab, für die eine separate Lizenz angeboten wird. Diese Art der Einzelgenehmigung ist jedoch recht begrenzt. Für viele Nutzungen geschützter Werke wird keine gesonderte Lizenz angeboten, und bizili bietet eine umfassende zusätzliche Deckung. Der bizili-Tarif berücksichtigt den ergänzenden Charakter der Lizenzabdeckung.

Wie kann ich bizili abonnieren?

Sind Sie ein größeres Unternehmen oder eine öffentliche Einrichtung mit mehr als 100 Mitarbeitern/Beamten auf Gruppenebene auf belgischem Gebiet? In diesem Fall ist es am besten, sich wie fast alle großen belgischen Unternehmen und Institutionen für einen bizili-Gruppenvertrag zu entscheiden. Diese Gruppenvereinbarung ersetzt die individuellen Erklärungen auf dem Portal durch jede Einheit der Gruppe, verringert den Verwaltungsaufwand erheblich und kann an Ihre Organisation angepasst werden (z. B. zentrale Rechnungsstellung oder separate Rechnungsstellung pro Unternehmen der Gruppe). Wenn Sie daran interessiert sind, können Sie uns über das Online-Kontaktformular erreichen. Sie finden dieses Kontaktformular in allen unseren Kommunikationskanälen. Wenn Sie Mitglied eines Branchenverbands sind, der bizili zentral für alle seine Mitglieder regelt und bezahlt, werden wir Sie auch nicht mehr einzeln anschreiben, solange die sektorale Vereinbarung besteht. Die Liste der sektoralen Vereinbarungen finden Sie auf www.bizili.be. Die anderen relevanten Unternehmen und Institutionen (vom Mittelständler bis zum Selbstständigen ohne Mitarbeiter) werden von uns einzeln angeschrieben und um ihre jährliche Portalmeldung an Reprobel gebeten. Auf dem Meldeportal können Sie bizili als eine der Meldeoptionen angeben. Sie können jedoch nur für die Unternehmensnummer, für die wir Sie anschreiben, eine Erklärung auf dem Portal abgeben. Wenn Sie für mehrere Unternehmen oder Institutionen eine eigene Firmennummer angeben möchten, können Sie dies über unser Kontaktformular beantragen.

Ich bin Mitglied eines Branchenverbands. Werde ich von bizili profitieren?

Reprobel hat bereits mehr als 50 sektorale Vereinbarungen im Zusammenhang mit bizili (dem neuen Namen der kombinierten Lizenz) abgeschlossen. Die Liste der sektoralen Vereinbarungen finden Sie auf www.bizili.be. Als Mitglied eines solchen Branchenverbands erhalten Sie einen attraktiven Rabatt auf den Tarif von bizili. Sie erhalten dann von Ihrem Verband einen jährlichen Promo-Code für Ihre individuelle Portalmeldung an Reprobel. Sie geben diesen Code bei Ihrer Erklärung ein, und der Branchenrabatt wird automatisch von Ihrer Rechnung abgezogen. Wenn Ihre Branchenorganisation zentral für alle ihre Mitglieder zahlt, werden wir Sie nicht mehr einzeln anschreiben.

Ich zahle ohnehin eine Reprobel-Gebühr für meinen Kopierer oder all-in-one-Drucker. Muss ich dann zweimal zahlen?

Der Gesetzgeber hat die Gerätegebühr für Reprographie Ende 2016 abgeschafft. Seitdem haben Sie also keine Reprobel-Gerätegebühr mehr bezahlt. Diese Gebühr sollte auch nicht mehr auf Kauf- oder Leasingrechnungen für Kopierer und All-in-One-Drucker erscheinen, die Sie ab dem 1. Januar 2017 nutzen. So zahlen Sie Reprobel nicht zweimal.

Ich habe weder einen Kopierer noch einen Drucker. Muss ich trotzdem Reprobel bezahlen?

Wenn Sie sich für die eingeschränkte Reprographie-Erklärung nur für Ihre Papierreproduktionen geschützter Werke entscheiden, müssen Sie diese Gebühr natürlich nicht zahlen, wenn Sie nicht über einen Kopierer oder Drucker verfügen. Sie können dafür im Meldeportal eine „Null-Erklärung“ abgeben. Hinweis: Dass Sie keinen Kopierer oder Drucker haben, ist für die digitale Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke unerheblich. Sie können diese digitale Nutzung ganz einfach über bizili, den neuen Namen der kombinierten Lizenz von Reprobel, regeln. Reprobel kann Ihre Erklärung überprüfen, und es gibt Strafen für Urheberrechtsverletzungen in der digitalen Welt.

Ich arbeite als Berater oder Freiberufler für externe Kunden. Wer sollte also die Reprobel-Gebühr bezahlen?

Unternehmen und Behörden zahlen Reprobel nur für ihre eigenen Angestellten, nicht aber für ihre externen Dienstleister wie Berater und Freiberufler. Sie müssen daher selbst die Vergütung an Reprobel zahlen, wenn Sie urheberrechtlich geschützte Werke verwenden. Dieser Grundsatz gilt im Übrigen auch für Mitarbeiter eines Unternehmens oder einer Institution, die ihren Kunden vorübergehend zur Verfügung gestellt werden. Auch hier zahlt das entsendende Unternehmen bzw. die entsendende Einrichtung und nicht das Unternehmen bzw. die Einrichtung, in dem/der diese Arbeitnehmer vorübergehend eingesetzt werden.

Ich arbeite oft von einem Bürozentrum aus. Zahlt dieses Unternehmen die Reprobelgebühren für mich?

Für die Papierreproduktionen geschützter Werke, die Sie in der externen Büroumgebung anfertigen oder anfertigen lassen, zahlt dieser Dienstleister in der Regel die Reprographievergütung an Reprobel. Sie müssen diese Vergütung also nicht mehr selbst mit Reprobel regeln. Das Bürozentrum regelt jedoch nicht Ihre digitale Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke. Wenn Sie geschützte Werke digital nutzen (digitale Zitate, Vervielfältigung, Kommunikation, Präsentation usw.), kann es sinnvoll sein, sich bei bizili (neuer Name der kombinierten Lizenz von Reprobel, anzumelden. Für die digitale Nutzung eines geschützten Werks sind Sie also selbst verantwortlich.

Mein Unternehmen ist eine reine Vermögensverwaltungsgesellschaft. Muss ich dafür Reprobel bezahlen?

Wenn Sie keine urheberrechtlich geschützten Werke in Ihrer Vermögens- oder Verwaltungsgesellschaft verwenden, müssen Sie selbstverständlich nicht dafür bezahlen. Dies gilt (bei Verwendung geschützter Werke) jedoch sehr wohl für Ihre „Werkvennootschap“. Über unser Kontaktformular können Sie beide Gesellschaften miteinander verknüpfen lassen, so dass Sie von der Abgabe der Erklärung für Ihre Vermögens- oder Verwaltungsgesellschaft befreit sind. Sie finden dieses Kontaktformular in allen unseren Kommunikationskanälen.

Muss ich auf die Reprobel-Vergütungen Mehrwertsteuer zahlen? Und ist meine Zahlung an Reprobel steuerlich absetzbar?

Als Unternehmen oder staatliche Einrichtung (mit Ausnahme anerkannter Bildungseinrichtungen und wissenschaftlicher Forschungseinrichtungen, die unter eine gesonderte Vergütungsregelung fallen und dafür keine Mehrwertsteuer zahlen) zahlen Sie unabhängig von der gewählten Meldeformel 6 % Mehrwertsteuer auf die Lizenzgebühren von Reprobel. Die bizili-Lizenzgebühr, die Sie an Reprobel zahlen, ist als gewöhnliche gewerbliche Ausgabe steuerlich absetzbar.

Ich bin ein Copy-Shop. Kann ich bizili abonnieren?

Nein. Aufgrund Ihrer spezifischen Geschäftstätigkeit können Sie über Reprobel nur Papiervervielfältigungen (Fotokopien und Ausdrucke) geschützter Werke regeln. Reprobel schreibt Sie zu diesem Zweck jährlich an. Hierfür zahlen Sie eine Gebühr pro Seite, wobei kleinere Copy-Shops auch eine Pauschale pro Vervielfältigungsgerät zahlen können.

Reprographie

Was ist eine Reprographie-Erklärung?

Fotokopien von urheberrechtlich geschützten Werken unterliegen einer gesetzlichen Ausnahme vom allgemeinen Urheberrecht: Die „Reprographie-Regelung“. Sie dürfen diese Fotokopien im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ohne Genehmigung des Rechtsinhabers anfertigen. Wenn Sie derartige Fotokopien anfertigen, sind Sie verpflichtet, dies zu melden und Reprobel eine Entschädigung zu zahlen. Hinweis: Mit einer Reprographie-Erklärung erhalten Sie keine digitale Lizenzabdeckung (über bizili, den neuen Namen der kombinierten Lizenz von Reprobel), und das, obwohl die digitale Nutzung geschützter Werke in Unternehmen und staatlichen Einrichtungen immer wichtiger wird. Wenn Sie eine eingeschränkte Reprographie-Erklärung abgeben, kann Reprobel Ihre digitale Nutzung geschützter Werke überwachen, und bei Verstößen gegen das Urheberrecht werden Strafen fällig, die in der Regel ein Vielfaches der normalen Lizenzgebühr betragen.

Was bezahle ich für die Reprographie?

Für Fotokopien geschützter Werke zahlen Sie eine Seitengebühr von 0,0554 EUR ohne Mehrwertsteuer pro Referenzjahr. Als kleineres Unternehmen können Sie auch standardisiert pro relevantem VZÄ zahlen. Dies sind im Grunde Ihre Angestellten, obwohl begründete Abweichungen möglich sind. Sie zahlen dann einen jährlichen Festbetrag von 8, 12 oder 20 EUR zuzüglich MwSt. pro relevantem VZÄ und Referenzjahr, je nach Tarifkategorie. (Gegen einen geringen Aufpreis können Sie Ihre digitale Nutzung geschützter Werke auch sofort über bizili, den neuen Namen der kombinierten Lizenz von Reprobel, organisieren). Für Ausdrucke geschützter Werke zahlen Sie eine Seitengebühr von 0,066 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer pro Referenzjahr.

Kann ich eine Null-Erklärung für Reprographie abgeben?

Wenn Sie in Ihrer Organisation nicht über ein Vervielfältigungsgerät (Kopierer/Drucker) verfügen oder wenn Sie keine Papiervervielfältigungen geschützter Werke anfertigen, können Sie auf dem Meldeportal von Reprobel eine „Null-Erklärung“ dazu abgeben. Dazu setzen Sie Ihr Bruttovolumen und/oder Ihren Prozentsatz an „geschützten Quellen“ für das Referenzjahr auf 0. Hinweis: Mit einer Null-Erklärung erhalten Sie keine digitale Lizenzabdeckung (über bizili, den neuen Namen der kombinierten Lizenz von Reprobel), und das, obwohl die digitale Nutzung geschützter Werke in Unternehmen und staatlichen Einrichtungen immer wichtiger wird. Wenn Sie eine Null-Erklärung abgeben, kann Reprobel Ihre digitale Nutzung geschützter Werke überwachen, und bei Verstößen gegen das Urheberrecht werden Strafen fällig, die in der Regel ein Vielfaches der normalen Lizenzgebühr betragen.

Was ist der Unterschied zwischen bizili (digital und auf Papier) und einer Reprographie-Erklärung (nur auf Papier)?

Der Unterschied zwischen den beiden Meldemöglichkeiten wird auf www.bizili.be deutlich erklärt. Wählen Sie Ihre Meldeoption wohldurchdacht, da Kontrollen und Sanktionen möglich sind.

Ich erstelle einen Pressespiegel in meinem Unternehmen oder meiner Institution. Wie kann ich dies regeln?

Wenn Sie einen Pressespiegel in Papierform (Fotokopien oder Ausdrucke) innerhalb Ihres Unternehmens oder Ihrer Institution verteilen, können Sie dies über Reprobel regeln. Sie kreuzen dies in Ihrem Kundenprofil an, und Sie berechnen dies dann zusätzlich auf Volumenbasis (auch wenn Sie sich auf bizili, den neuen Namen der kombinierten Lizenz von Reprobel, angemeldet haben). Hinweis: Digitale Pressespiegel können nicht über Reprobel geregelt werden.

Reprobel Helpdesk

Wie kann ich Reprobel kontaktieren?

Bei allen inhaltlichen, technischen oder rechtlichen Fragen zu Ihrer Erklärung, Ihrem Lizenzvertrag oder Ihrer Branchenvereinbarung oder zur Funktionsweise von Reprobel wenden Sie sich bitte an unseren Helpdesk. Dies erfolgt über unser Kontaktformular. Dieses Kontaktformular ermöglicht es uns, Ihre Anfrage sofort mit Ihrer Kundenakte zu verknüpfen und offene Kundenanfragen strukturiert und zeitnah zu beantworten. Sie finden dieses Kontaktformular in allen unseren Kommunikationskanälen (individueller Brief/Post, www.bizili.be, www.reprobel.be und auf dem Online-Meldeportal).

Was mache ich, wenn ich technische Probleme mit meiner Portalanmeldung habe?

Wenn Sie auf dem Portal technisch nicht weiterkommen, liegt das oft daran, dass Sie einen wichtigen Zwischenschritt noch nicht validiert haben. Wenn Ihr Passwort nicht funktioniert, können Sie es über das Portal zurücksetzen. Sollte das technische Problem weiterhin bestehen, können Sie sich über das Kontaktformular an unseren Helpdesk wenden. Sie finden dieses Kontaktformular in allen unseren Kommunikationskanälen (individueller Brief/Post, www.bizili.be, www.reprobel.be und auf dem Online-Meldeportal).

Wie kann ich eine Beschwerde einreichen?

Etwaige Beschwerden über Reprobel können über unser spezielles Beschwerdeverfahren vorgebracht werden. Sie können dieses Verfahren hier finden. Sie können eine Beschwerde auch über unser Kontaktformular einreichen.